Mietvertrag vom Abschluss bis zur Kündigung
Zum erfolgreichen Abschluss eines Mietvertrages gehören immer zwei Seiten. Zum einen die Wünsche des Mieters und zum anderen die Möglichkeiten, die der Vermieter mit der eigenen Wohnung offen legt. Je nachdem, wie diese Möglichkeiten aussehen, richten sich Konditionen aus, die den Mietvertrag festlegen. Bevor man einen Mietvertrag abschließt, sollte man sich die einzelnen Konditionen genauestens durchlesen um im Nachhinein mit den verschiedenen Möglichkeiten genauestens konfrontiert werden zu können, die sich auf die Miete beziehen. Heutzutage ist ein Mietvertrag in der Regel so strukturiert, dass die Mietfrist ein Jahr beträgt und man verschiedene Nachweise erbringen muss, bevor man die Wohnung mieten kann. Diese so genannte „Bonitätsprüfung“ gibt dem Vermieter Aufschluss über den finanziellen Status des Mieters. Wertvolle Informationen gibt es in diesem Beitrag, der auf diese Eigenschaft hinweist.
Wenn die Bonitätsprüfung positiv ausfällt sind die monatlichen Einnahmen des Mieters aufgrund seines Gehaltsnachweises der Regel positiv und die SCHUFA Auskunft weist keinerlei Mietschulden zu anderen Wohnungen auf. Erst nach Abschluss dieser Prozedur hat der Mieter die Möglichkeit mit dem Vermieter einen Mietvertrag abzuschließen. Heutzutage sind Mietverträge eine Grundsäule, wenn man sich eine Wohnung zulegen muss. Die einzelnen Konditionen geben Aufschluss darüber, was es für Möglichkeiten gibt, wenn man den Mietvertrag kündigen will oder wie ein solcher Vertrag aufgebaut ist.